UPDATE: Die drei Initiatoren des Bürgerbegehrens „Erhalt des MVZ Kalletal – Für ein Darlehn der Gemeinde Kalletal zur Sicherung des Bestands des MVZ“ haben zwischenzeitlich 2340 Unterschriften an Bürgermeister Mario Hecker überreicht (Stand 8. Januar, 18 Uhr). Die erforderliche Mindestanzahl (999; 9,00 % von 11.092 Einwohnern) ist damit bereits erreicht. Ebenfalls liegen damit schon jetzt weit mehr als die für einen möglichen Bürgerentscheid notwendige Mindestanzahl von 20 Prozent (21,09 % von 11.092 Einwohnern) vor.
Die Sondersitzung des Rates der Gemeinde Kalletal findet am Dienstag, 20. Januar, statt. Beginn ist um 19.30 Uhr im Anschluss an die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Bürgerbegegnungszentrum in Kalletal-Hohenhausen. (sar)
Kalletal (rr). In Zeiten von Praxisschließungen aus Altersgründen, Ärztemangel im ländlichen Bereich und dem Wunsch junger Ärzte, in geregelten Arbeitsverhältnissen tätig zu sein, werden in zahlreichen Kommunen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) als eine mögliche Lösung eingerichtet.
Das sollte auch in Kalletal geschehen und wurde nach dem ersten Bürgerbegehren im Jahr 2024 angeschoben. Nach der kürzlich erfolgten Ablehnung des Rates mit 17 zu 15 Stimmen in geheimer Abstimmung, dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ein weiteres Darlehen über 300.000 Euro zu gewähren, steht für die Einrichtung nunmehr möglicherweise die Insolvenz bevor.
Um diese abzuwenden und den Fortbestand des MVZ zu sichern, wurden nach der Ratssitzung vom 18. Dezember umgehend die Initiatoren des ersten Bürgerbegehrens wiederum aktiv.
In einem neuen Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass das MVZ dieses Darlehen erhält und damit die ablehnende Entscheidung des Rates revidiert wird. Hinter diesem Vorhaben stehen als einheimische Kalletaler die beiden TH-Professoren Rolf-Dieter Weege und Hans-Jürgen Danneel sowie Ex-Eben-Ezer-Geschäftsführer Udo Zippel. Nun müssen neun Prozent der wahlberechtigten Kalletaler, also 999, innerhalb von drei Monaten das Bürgerbegehren unterzeichnen, damit es erfolgreich ist, und bisher zeigt sich die Resonanz auch schon sehr positiv.
Ob das Bürgerbegehren zulässig ist, muss der Rat in einer Sondersitzung am kommenden Dienstag, 13. Januar, entscheiden, wobei er allerdings, so Bürgermeister Mario Hecker, „keinen Ermessensspielraum“ hat.
Zudem heißt es „Inhaltliche Erwägungen sind ebenfalls nicht Gegenstand der Entscheidung“. Also kann nur rein formal entschieden werden, denn bei Vorliegen der Voraussetzungen muss der Rat das Bürgerbegehren erlauben, auch wenn Mitglieder inhaltlich nicht damit konform gehen. Ob es rechtmäßig ist, hat laut Bürgermeister die Anwaltskanzlei Brandi, Minden, bereits positiv beurteilt.
Nun ist der nächste Schritt, zur Ratssitzung am 13. Januar genügend Unterschriften vorweisen zu können, damit das Darlehen erneut auf die Tagesordnung kommt. Dann könnte es der Rat genehmigen, und die Sache wäre erledigt. Allerdings steht bei den Mehrheitsverhältnissen zu erwarten, dass wiederum ein „Nein“ herauskommt. Dann wäre ein Bürgerentscheid notwendig, der wie eine Wahl abläuft und möglicherweise gegen Ende März/Anfang April stattfinden würde. Sollte es positiv ausgehen, würde dann das MVZ als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Gemeinde Kalletal das Darlehen über 300.000 Euro erhalten und könnte seinen Bestand damit sichern.
Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren liegen in einer Vielzahl von Geschäften und Apotheken – im Besonderen im Zentralort Hohenhausen – sowie im MVZ selbst aus. Die drei Initiatoren des Bürgerbegehrens sind unter anderem per E-Mail zu erreichen über udo.zippel@web.de, rd.weege@t-online.de und hans-juergen.danneel@web.de.