Dörentrup (red). Alle Grabfelder auf den Friedhöfen der Gemeinde Dörentrup, die bis zum 31. Dezember 1995 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 15. Juli 2026 aufgehoben und eingeebnet.
Mit den Einebnungsarbeiten soll ab dem 1. August begonnen werden. Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstellen werden gebeten, die auf den Grabstellen befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis spätestens zum 15. Juli zu entfernen oder entfernen zu lassen. Die bis zu diesem Termin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen gehen in das Eigentum der Gemeinde Dörentrup über und werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt und entsorgt.
Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Ebenfalls wurden Stecker auf ungepflegten Grabstellen gesetzt, wo kein Nutzungsberechtigter bekannt ist.
Bleibt der Hinweis bzw. die Aufforderung gemäß der Friedhofssatzung drei Monate unbeachtet kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und Grabmale sowie sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen. Eine Liste der ungepflegten Grabfelder kann bei der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.
Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten ist gemäß der Friedhofssatzung der Gemeinde Dörentrup nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern kann für zehn Jahre neu erworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstelle möglich.
Sofern die Nutzungsberechtigten bis spätestens zum 1. Juli keinen Antrag auf Verlängerung der Nutzungszeit bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Dörentrup, Poststraße 11, 32694 Dörentrup, gestellt haben, werden die Grabstätten ab dem 1. August von Amts wegen abgeräumt und eingeebnet.
Reihen- oder Wahlgrabstätten können vor Ablauf der Ruhefrist eingeebnet werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 1. Juli bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Dörentrup zu stellen.