Barntrup-Sonneborn (sf). Erst waren es drei – nun sollen vier Windräder am Sonneborner Windmühlenstumpf entstehen. Im Ort hat sich eine Interessengemeinschaft gebildet, die sich gegen den Bau der Stromgewinnungsanlagen wendet. Knapp 250 Einwendungen haben die Aktiven bereits gegen die ersten drei Anlagen eingebracht.
Hauptargumente sind der Standort im Westen des Ortes Sonneborn mit dem damit einhergehenden Schattenwurf, dazu Infra-Schall und dem Bau aus Sicht der Aktiven widersprechende Naturschutz- sowie Denkmalschutzbelange am Windmühlenstumpf. Insgesamt sähen sich die Sonneborner nach dem Bau dieser vier Windräder von Windenergieanlagen umgeben, denn es gibt bereits sieben Windräder am Saalberg, ein bestehendes im Dorotheental, zwei geplante am benachbarten Tappen südlich von Sonneborn und fünf geplante im benachbarten Niedersachsen. Für Montag, 13. Januar, um 18 Uhr lädt die Interessengemeinschaft aufgrund des neu hinzugekommenen Bauantrags für die vierte Anlage am Windmühlenstumpf zu einer Info-Veranstaltung im Sonneborner Bürgerhaus ein.
Keine Informationen, falsche Informationen und ein aus Sicht der Interessengemeinschaft falsch gewählter Standort sind Hauptkritikpunkte.
Der Reihe nach: Die Barntruper Politik habe im nicht-öffentlichen Teil über die Baugenehmigungen für die ursprünglich geplanten drei Windräder verhandelt, ihr gemeindliches Einvernehmen gegeben und eine Beteiligung gezeichnet. Falsche Informationen habe es zum Schallgutachten gegeben. „In der Tat wird die höchste Belastung im Barntruper Bellenbruch zu finden sein, sodass dieses Thema nicht nur Sonneborner betrifft“, erklärt Tobias Krumsiek von der Interessengemeinschaft. Falsche Informationen habe es auch vom Bauherrn der drei Anlagen, dem Landesverband Lippe, zum Thema Schattenwurf gegeben. Der Abstand von 1 000 Metern sorge dafür, so habe es geheißen, dass es keinen Schattenwurf auf Wohngebiete gäbe. Ein im Rahmen der Bauunterlagen einsehbarer Lageplan mit Schattenwurf-Animation zeige das Gegenteil.
„Und jetzt kommt noch eine vierte Anlage von einem Betreiber aus Bad Wünnenberg hinzu, die noch einmal näher an Sonneborn heranrückt und mit 261 Metern auch nochmals höher wird“, betont auch Bastian Homuth von der Interessengemeinschaft. Diese Information habe man vor vier Wochen dem Kreisblatt entnommen – ein Medium, das kaum jemand halte oder lese und großen Teilen der Bevölkerung nicht einmal bekannt sei.
Dieses aus Sicht der Interessengemeinschaft wiederum schlechte Informationsmanagement sei ein Grund, nochmals an die Öffentlichkeit zu gehen. „Bis zum 20. Januar sind hier Einwendungen möglich“, erklären Krumsiek und Homuth.
Die Interessengemeinschaft sieht sich nicht grundsätzlich als Gegner der Windenergie. Aber „die Schokoladenseite Sonneborns, den Westen, zu dem Gärten und Terrassen ausgerichtet sind“ mit Windanlagen zu verbauen, halten die Aktiven für eine Fehlentscheidung. Man spüre derzeit, wo es noch keinen neuen OWL-Regionalplan, der über Flächennutzungen bestimme und keinen örtlichen Barntruper Flächennutzungsplan gäbe, eine Art „Goldgräberstimmung“ bei den Projektierern.
Kritik geht in diesem Zusammenhang auch an den Barntruper Bürgermeister Borris Ortmeier, der bei einer früheren Info-Veranstaltung stets auf den Kreis Lippe als Entscheidungsträger verwiesen habe.
Borris Ortmeier erklärte auf Nachfrage dazu: „Ich mache keine Symbolpolitik. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes wissen wir, dass wir als Stadt das gemeindliche Einvernehmen nicht versagen können. Man erwartet hier etwas von mir, das nicht möglich ist. Ich erinnere daran, wie der Kreis bei der Windanlage am Bromberg unser Einvernehmen ersetzt hat. Das Thema Windenergie unterliegt stetiger Rechtsprechung. So ist auch der erwähnte Schattenschlag rechtlich geregelt. Die Windräder schalten ab, wenn die Höchstzeit erreicht ist. Ich habe versucht, für die Stadt und ihre Bürger mit der Beteiligung an den Anlagen, das Bestmögliche herauszuholen. Am Windrad Bromberg sieht man, dass die städtische Beteiligung von 200 000 Euro bereits nach nur einem halben Jahr Laufzeit über 40 Prozent zurückgeflossen ist. Bei 20 Jahren Betreibens einer Anlage kann sich jeder ausrechnen, wie wirtschaftlich günstig sich dies auf die Finanzen auswirkt. Das kommt allen Bürgern zugute.“