Kreis Lippe / Barntrup. Im Kreis Lippe ist die Geflügelpest in einem Geflügelbestand nachgewiesen worden. Betroffen sind unterschiedliche Rassegeflügelarten. In OWL gibt es weitere Ausbrüche, die auch Auswirkungen auf lippische Tierhalter haben. Der Bestand in Barntrup (Kreis Lippe) ist gesperrt worden und am gleichen Tag geräumt. Es wurden mittels Allgemeinverfügung eine Schutzzone mit 3 Kilometer-Radius und eine Überwachungszone mit einem 10 Kilometer-Radius eingerichtet. Darauf hat jetzt der Kreis Lippe hingewiesen.

Alle in der Allgemeinverfügung veröffentlichten Bekämpfungsmaßnahmen gelten ab Freitag, 2. Dezember 2022 für alle in den Zonen befindlichen Geflügelhalter. Betroffen ist jegliche Geflügelhaltung, auch kleine Hobbyhaltungen.

Es wurde neben der Verfügung auch wieder eine interaktive Karte auf der Internetpräsenz des Kreises unter www.kreis-lippe.de/gefluegelpest verlinkt, um Geflügelhaltern eine gute Übersicht zu ermöglichen.

Sowohl in der Schutz- wie auch in der Überwachungszone gilt insbesondere ein Aufstallungsgebot für gehaltenes Geflügel. Das bedeutet, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten ist, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Weitere Maßnahmen können der Allgemeinverfügung unter www.kreis-lippe.de entnommen werden.

Das Veterinäramt im Kreis Lippe erinnert alle Geflügelhalter im Kreisgebiet – auch Hobbyhalter – ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Es muss der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt verhindert werden. Eine Übertragung des Virus ist darüber hinaus auch durch Gerätschaften, Stiefel oder Kleidung möglich. Deshalb müssen Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen streng eingehalten werden.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Typische Symptome der Geflügelpest sind hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung sowie vermehrte Todesfälle.

Sollten Tiere im Bestand Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2 Prozent pro Tag – sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Veterinäramt zu melden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete wildlebende Wasservögel sowie Greifvögel und Rabenvögel dem Veterinäramt des Kreises Lippe zu melden, damit die Tiere untersucht werden können. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.

Verendete Tiere müssen im Labor auf das Virus getestet werden, die Koordination übernimmt das Veterinäramt des Kreises Lippe (05231 62-2171). Informationen und Ansprechpartner zum Thema Geflügelpest sind unter www.kreis-lippe.de/gefluegelpest zu finden.

 

Zeitgleich hat sich ein Geflügelpestgeschehen im Kreis Gütersloh und in der Stadt Bielefeld ergeben, so dass Teile der Gemeinden Oerlinghausen und Augustdorf erneut von einer Überwachungszone betroffen sind.

Die sich hieraus ergebenen Restriktionszonen können ebenfalls unter www.kreis-lippe.de/gefluegelpest  eingesehen werden. Auch hier gilt insbesondere das Aufstallungsgebot.