Kalletal (rr). Eine recht kurze Ratssitzung entschied am Dienstagabend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhalt des MVZ Kalletal – Für ein Darlehn der Gemeinde Kalletal zur Sicherung des Bestands des MVZ“. Das Bürgerbegehren hat das Ziel, dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ein weiteres Darlehen über 300.000 Euro zu gewähren und damit die Ratsentscheidung vom 18. Dezember rückgängig zu machen.
Dies begründete einer der Initiatoren, Udo Zippel, noch einmal ausführlich, wobei er explizit auf die Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hinwies, in der Minister Karl-Josef Laumann ankündigte: „Die Landesregierung stellt für ihr ,Hausarztaktionsprogramm‘ (HAP) zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2026 3,5 Millionen Euro zur Verfügung“, denn gerade im ländlichen Raum würden weitere Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner dringend benötigt.
Weiterhin ist erstmals nun auch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums, zum Beispiel durch eine Kommune, förderfähig. Minister Laumann: „Mit dem Programm stärken wir die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum.“ So sind von den Gemeinden, in denen laut Ministerium die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht (Stand Juli 2025), in Lippe zehn Gemeinden betroffen, darunter auch Kalletal/Lemgo.
Da es in der Ratssitzung aber nicht um die inhaltliche Würdigung, sondern nur um die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ging, die zuvor einer anwaltlichen Prüfung unterzogen worden war, wurde der Zulässigkeit einstimmig zugestimmt. Eine inhaltliche Befassung wird es in der Ratssitzung am kommenden Dienstag, 20. Januar, ab 19.30 Uhr im Bürgerbegegnungszentrum geben.