Barntrup. Die Stadt Barntrup weist darauf hin, dass in den Wahllokalen bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 sowie einer möglichen Stichwahl am 27.09.2020 zur sicheren Durchführung der Wahlen angesichts der COVID-19-Pandemie, von den Wählern die derzeit geltenden Hygienebestimmungen einzuhalten sind.

Das bedeutet konkret: In den Wahlräumen und auf den Zuwegen innerhalb geschlossener Räume ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gegeben.
Die übrigen Regelungen zu den Hygienebestimmungen ergeben sich aus der Corona-Schutz-Verordnung sowie dem, für die Wahllokale der Stadt Barntrup erstellten, Hygieneplan.

Dieser kann übrigens auf der Internetseite der Stadt Barntrup –www.barntrup.de/Wahlen- eingesehen werden.