Barntrup. Die Sonne zeigt sich immer mehr und die Garten- und Außenarbeiten können begonnen werden. Und damit sich alle Barntruper Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen am Frühjahr und den Sonnenstunden erfreuen können, möchte die Stadt Barntrup auf die allgemeinen Ruhezeiten hinweisen.


Tätigkeiten mit besonderer Lärmentwicklung sind in reinen oder allgemeinen Wohn- und Sondergebieten nur werktags in der Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, Vertikutierer, Heckenscheren , Rasenkantenscheider oder -trimmer, Motorsägen usw. Ebenso gehören das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren usw. zu diesen Tätigkeiten.
Die genauen Regelungen können der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Barntrup unter www.barntrup.de entnommen werden.
Bei Einhaltung dieser Ruhezeiten können alle Bürgerinnen und Bürger die bevorstehende Gartensaison in einer harmonischen Nachbarschaft genießen.