Barntrup (rr). Kurz und schmerzlos ging die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Lebenswerte Landschaft für Barntrup erhalten – Kein Solarbatteriekraftwerk an Windmühlenstumpf und Krähenholz“ in der Ratssitzung am Dienstagabend im Schul- und Bürgerzentrum Barntrup über die Bühne.
Nachdem die Verwaltung Dr. Daniel Thal (BAUMEISTER Rechtsanwälte Partnerschaft mbH aus Münster) mit der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens beauftragt hatte, war die Zulässigkeit geklärt. Und der Rat gab einstimmig seine Zustimmung, denn diese ist ein rein formeller juristischer Akt, der ohne jegliche politische oder sachliche Diskussion zu vollziehen ist. Nun soll in einer weiteren Sitzung am 5. November im Rat die Entscheidung fallen, ob die Stadt dem Bürgerbegehren beitritt oder nicht. Hier zeichnet sich ab, dass das nicht geschehen wird, denn die Verwaltung bereitet sich schon auf den dann folgenden Bürgerentscheid vor, in dem die Barntruper Bürgerinnen und Bürger über die Realisierung des Projekts entscheiden können.
Der Bürgerentscheid muss innerhalb einer Frist von drei Monaten durchgeführt werden, also bis zum 13. Januar 2027. Jetzt den Bürgerentscheid vorzubereiten, stellt die kleine Kommune vor zeitliche Probleme, denn es müssen Wahllokale, Wahlhelfer und Wahlurnen organisiert und koordiniert werden. Auf die Initiative gegen das Solarbatteriekraftwerk kommt eine zusätzliche Bewertung zu, die jedoch wohl nichts an der Zielrichtung ändern wird.
Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Borris Ortmeier eine Mitteilung an den Rat und die anwesenden Besucher. Danach hatte die Regionalplanungsbehörde einen Tag vor der Sitzung mitgeteilt, dass die beiden für das Solarbatteriekraftwerk ins Auge gefassten Flächen rechts und links der Alverdisser Straße nicht gemeinsam als eine Fläche für eine Bebauung mit einer klassischen Photovoltaikanlage gewertet werden könne, da der Abstand zwischen ihnen zu groß sei.
In der Bewertung geht es darum, dass sogenannte „Bodenpunkte ermittelt werden. In der Landesplanung und Regionalplanung von Nordrhein-Westfalen sind „Bodenpunkte“ (fachlich korrekt als Bodenwertzahlen, Bodenzahlen oder Ackerzahlen bezeichnet) ein standardisierter Index zur Messung der natürlichen Ertragsfähigkeit und Qualität landwirtschaftlicher Böden.
Danach erreicht das Gelände linksseitig der Straße am Mühlenkopf mit mehr als 55 Punkten einen Wert, der die Fläche für landwirtschaftliche Nutzung, jedoch nicht für eine Bebauung ausweist. Die rechtsseitig der Straße gelegene größere Fläche erreichte weniger als 55 Bodenpunkte und ist somit für eine Bebauung geeignet.
Ob dies das Projekt nunmehr in Frage stelle oder gar verhindere, weil die Projektierer mit der nun kleineren Fläche möglicherweise keine wirtschaftliche Perspektive mehr sähen, verneinte der Bürgermeister auf Anfrage. „Für ein wirtschaftliches Betreiben muss die Fläche eine Mindestgröße haben“, sagte er, und „die ist auch nach der Flächenreduzierung voll gegeben.“
So läuft die Planung weiter, und das endgültige Ergebnis wird vom Ausgang des Bürgerbegehrens beziehungsweise des Bürgerentscheids abhängen.