Extertal (jn/red). Bürgermeisterin Monika Rehmert möchte die öffentliche Diskussion zum Thema Bergstraße befrieden. Ihre öffentliche Stellungnahme fasst die Vorkommnisse aus Sicht der Gemeindeverwaltung nun für alle Bürger zusammen.

Die folgende Stellungnahme der Extertaler Verwaltung zum Thema (in Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Rat vom 24.06.) hatte sie im öffentlichen Teil der Ratssitzung vom Donnerstag vergangener Woche verlesen. Mehrere Extertaler Ratsfraktionen begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, um wieder zu einem sachlichen Umgang zwischen Bürgern und Verwaltung zurückfinden zu können.


Hier nun der genaue Wortlaut der Stellungnahme auch für alljene Bürger, die nicht bei der Sitzung anwesen waren:
„Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bergstraße ist die Gemeindeverwaltung in vielfacher Hinsicht öffentlich kritisiert worden. Die Kritikpunkte waren Gegenstand der von den Eheleuten Fasse eingereichten Petition. Über die Petition ist immer wieder auch in öffentlichen Sitzungen gesprochen worden. Nach dem Abschluss des Petitionsverfahrens habe ich entschieden, den Ausgang öffentlich bekannt zu machen. Schließlich hatte der Petitionsausschuss nach einer eingehenden juristischen und technischen Prüfung sämtliche gegen die Verwaltung erhobenen Vorwürfe abgewiesen.
Ich hatte eine absolut sachliche Pressemitteilung formuliert, ohne die Namen der Petenten zu nennen. Die mit der Presseerklärung befasste Journalistin hat sodann eine Stellungnahme der Eheleute Fasse eingeholt. In dem darauf folgenden Artikel in der LZ vom 17.03.2020 wurde erstmals die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafantrag veröffentlicht. Diese Informationen stammten nicht von der Gemeindeverwaltung.

Die Eheleute Fasse haben anschließend in ihrem Leserbrief (Nordlipp. Anz. vom 04.04.2020) erneut die Strafanzeige und die Dienstaufsichtsbeschwerde thematisiert. Auch in dem Leserbrief von verschiedenen Anliegern der Bergstraße (Nordlipp. Anz. vom 30.05.2020) wurden diese Themen aufgegriffen. Nach dem Abschluss des Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahrens habe ich mich zu einer Strafanzeige gegen Birgit und Günther Fasse entschieden, weil die Beschwerde völlig unbegründet war. Rufschädigende Vorwürfe der Eheleute Fasse, z.B. in der Petition an den Landtag NRW, gegen Mitarbeiter der Verwaltung, sind nicht hinnehmbar und wurden widerlegt. Nach § 164 Absatz 1 Strafgesetzbuch begeht derjenige eine Straftat, der einen anderen wider besseres Wissen der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen. Zudem greifen die §§ 186 und 187 Strafgesetzbuch die Tatbestände der üblen Nachrede und der Verleumdung auf. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat die Strafanzeige angenommen, das Verfahren eröffnet und sehr intensiv geprüft. Nach rd. einen halben Jahr hat die Behörde das Verfahren gegen die Eheleute Fasse eingestellt.


Die Strafanzeige habe ich nach einer sorgfältigen Abwägung gestellt. Die rechtliche Prüfung obliegt nicht dem Anzeigenerstatter, sondern der Staatsanwaltschaft. Diese arbeitet eigenständig. Dass dort die Vorwürfe sehr ernst genommen wurden, zeigt die lange Bearbeitungszeit. Für die Gemeinde Extertal sind keine Kosten entstanden.


Die Pressemitteilung der LZ vom 24.06.2020 ist nicht auf Initiative der Gemeinde entstanden. Ich habe lediglich telefonisch einige Fragen der Journalistin beantwortet. Ob hier eine miserable Außendarstellung unserer Gemeinde vorliegt, mag jeder für sich entscheiden. Gemeindeseitig ist der Artikel nicht veranlasst worden. Durch verwaltungsseitige Pressemitteilungen ist zu keinem Zeitpunkt eine Rufschädigung der Gemeinde eingetreten.
Der gesamte Vorgang Bergstraße wäre in der Öffentlichkeit sicherlich nicht so stark präsent gewesen, wenn sich einzelne politische Parteien mehr Zurückhaltung auferlegt hätten. Durch verschiedene Aktionen ist hier häufig Öl ins Feuer gegossen worden.
Monika Rehmert“