Freudige Nachricht für die Kalletaler Verwaltung. Ihr Antrag auf Gewährung von sogenannten Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen war erfolgreich. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt die Kosten für eine Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude des Klärwerkes in Kalldorf.

Kalletal-Kalldorf (red). Die regenerativ erzeugte Energie soll an Ort und Stelle genutzt werden – das wird den Fremdbezug reduzieren und die Kosten senken.
Im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichte das Land den „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“, gesprochen wird hierbei von einer „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“. Die hatte es bereits in 2021 gegeben. Seinerzeit hatte die Kalletaler Verwaltung Mittel für eine Pelletheizung im Jugendzentrum in Hohenhausen erfolgreich beantragt und im vergangenen Jahr die Maßnahme umgesetzt.
Nun hat sich das Land entschieden, diese Richtlinie fortzusetzen und den entsprechenden Erlass auf den Weg gebracht, damit die Kommunen Klimaschutzinvestitionen anstoßen können. Entsprechende Anträge waren durch die nordrhein-westfälischen Kommunen bis Ende November zu stellen.
Nach der Bekanntmachung verlor man im nordlippischen Rathaus keine Zeit und machte dem Rat den Vorschlag, die Landesmittel für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude der Kläranlage Kalldorf und gegebenenfalls auch für die Ausrüstung der drei Kläranlagenstandorte, neben Kalldorf sind das Langenholzhausen und Varenholz, mit Ladeinfrastruktur für zukünftige Elektromobilität der Dienstfahrzeuge zu nutzen. Dem stimmte im November der Rat einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, die Billigkeitsleistungen fristgerecht zu beantragen.
Der Fachbereich Planen und Bauen um seine Leiterin Ewa Hermann leistete Folge. Erfolgreich, denn mittlerweile liegt die Zustimmung vor. 74 300 Euro fließen damit von Düsseldorf nach Kalletal. Es handelt sich dabei allerdings nicht um eine Förderung, sondern um eine Kompensationsleistung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Da der Energiebedarf auf Kläranlagen aufgrund des aufwendigen Abwasserreinigungsprozesses ohnehin hoch ist, lag die Entscheidung der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude des größten Kalletaler Klärwerkes und des anschließenden Eigenverbrauches nahe.
Rat und Verwaltung erhoffen sich mit dieser Maßnahme eine deutliche Reduzierung des Fremdbezuges an Energie.