Extertal-Bösingfeld (jn). So etwas gab es in Extertal noch nie – und auch die Polizei in Bad Salzuflen, die mit dem Vorfall betraut war, sieht es als einmaligen Vorgang an: Die Gemeinde Extertal hat Strafanzeige gegen das Bürgerpaar Birgit und Günther Fasse gestellt – und ist damit gescheitert. Die Detmolder Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

Worum ging es? Es ist die Eskalation einer lange schwelenden Auseinandersetzung. Stein des Anstoßes sind im Ursprung die Kosten für die Straßen- und Kanalsanierung in der Bergstraße in Bösingfeld. Birgit und Günther Fasse sind die Sprecher der Anliegergemeinschaft der Bergstraße, die sich u.a. für die Senkung der ursprünglich veranschlagten Anliegerbeiträge im Rahmen der Sanierung stark gemacht haben. Die Bürgerbewegung konnte durch ihr Engagement die Kosten für die Anlieger senken, doch dabei verschärfte sich der Ton der Kommunikation mit der Gemeinde immer mehr.

Das Ehepaar Fasse reichte gegen Gemeindekämmerer Hubertus Fricke schließlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, sie warfen ihm mangelnde Planung in Bezug auf die finanziellen und bauplanerischen Maßnahmen an der Bergstraße vor. Nach Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde im Haus wurde diese eingestellt.

In einer Stellungnahme Frickes an Bürgermeisterin Monika Rehmert soll dieser, nach übereinstimmenden Medieninformationen, angeregt haben, eine Strafanzeige wegen „falscher Beschuldigungen“ gegen das Bürgerpaar zu stellen. Die Bürgermeisterin entsprach dieser Empfehlung und führte damit einen historisch einmaligen Schritt durch: Eine Gemeinde versucht, ihre Bürger zu verklagen.

Birgit und Günther Fasse zeigen sich, nach Einstellung des Verfahrens, erschüttert über diesen Umstand. Sie hätten lediglich ihre demokratischen Rechte in Anspruch genommen. Ferner seien ihre Vorwürfe gegen die Gemeinde in jedem Punkt schriftlich belegbar.

Die Gemeinde Extertal in Person der Bürgermeisterin Monika Rehmert erwägt nun offenbar, mit den Vorwürfen in Revision zu gehen. Unklar ist, ob dies im Fall einer eingestellten Strafanzeige rechtlich möglich ist.
Das Pikante daran: Die Bürgermeisterin ist selbst Anliegerin der Bergstraße und profitiert somit von den Erfolgen der Bürgerbewegung, muss aber die Position der Gemeindeverwaltung vertreten und ihre eigenen Mitarbeiter schützen.