Dörentrup. Die Gemeinde Dörentrup hat angekündigt, dass auf gemeindlichen Friedhöfen zum 1. August 2021 Einebnungsarbeiten beginnen werden. Betroffen sind die Friedhöfe der Gemeinde Dörentrup in Bega, Hillentrup, Schwelentrup, Spork und Wendlinghausen.
Von den Einebnungen betroffen sind folgende Grabstellen: Alle Grabfelder auf den Friedhöfen der Gemeinde Dörentrup, die bis zum 31.12.1990 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 11.07.2021 aufgehoben und eingeebnet.
Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstellen werden hiermit gebeten, die auf den Grabstellen befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis spätestens zum 15.07.2021 zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Die bis zu diesem Termin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen gehen in das Eigentum der Gemeinde Dörentrup über und werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt und entsorgt.
Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Ebenfalls wurden Stecker auf ungepflegten Grabstellen gesetzt, wo kein Nutzungsberechtigter bekannt ist.
Bleibt der Hinweis bzw. die Aufforderung gemäß § 25 und § 28 der Friedhofssatzung drei Monate unbeachtet kann die Friedhofsverwaltung a) die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und b) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.
Eine Liste der ungepflegten Grabfelder kann bei der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.
Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten ist gemäß § 16 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Dörentrup nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern kann gemäß § 17 (2) Satz 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Dörentrup für 10 Jahre neu erworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstelle möglich (§ 17 (2) S. 2 der Friedhofssatzung).
Sofern die Nutzungsberechtigten bis spätestens zum 01.07.2021 keinen Antrag auf Verlängerung der Nutzungszeit bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Dörentrup, Poststraße 11, 32694 Dörentrup, gestellt haben, werden die Grabstätten ab dem 01.08.2021 von Amts wegen abgeräumt und eingeebnet.
Reihen- oder Wahlgrabstätten können vor Ablauf der Ruhefrist eingeebnet werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 01.07.2021 bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Dörentrup zu stellen.