Barntrup (red). Wanderratten, die je nach Art des Nistplatzes auch als Wasser-, Wühl- oder Kanalratten bezeichnet werden, zählen zu den anpassungsfähigsten Säugetieren überhaupt.
In ihrem Kot oder anderen Körperausscheidungen können sich Bakterien und Keime befinden, die für den Menschen und dessen Haustiere eine Gefahr darstellen und die Gesundheit beeinträchtigen können.
Die Stadt Barntrup wird ab kommenden Montag, 17. März, in der Stadt Barntrup eine Rattenbekämpfungsaktion durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Die Bekämpfungspräparate werden in den Kanalschächten ausgelegt.
In der Zeit von Montag, 17. März, bis Freitag, 21. März, darf nicht mehr über Kanalschächten geparkt werden, damit die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können. In die zugeparkten Kanalschächte können keine Bekämpfungspräparate ausgelegt werden. Die Stadtverwaltung bittet darum, das zu beachten, damit der Erfolg der Aktion nicht durch diese Unachtsamkeit verhindert wird.
Um die Stadt Barntrup in dieser Aktion zu unterstützen, werden die Grundstücksbesitzer gebeten, eigenverantwortlich auf dem eigenen Grundstück eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Dies können die Grundstücksbesitzer selbst machen oder sie beauftragen einen Schädlingsbekämpfer.
Die ausgelegten Giftköder können jedoch Tiere und Menschen, insbesondere Kinder, gefährden. Es ist daher eine besondere Sorgfalt bei der Auslegung von Giftködern anzuwenden. Es ist verboten Gifte offen (sprich zugänglich für andere Lebewesen) auszulegen, denn Haus- sowie Wildtiere und Vögel können ebenso an dem Gift sterben wie die Ratten. Im Handel werden hierzu spezielle Giftköderboxen angeboten.
Personen, die im Umgang mit Rattengift nicht sachkundig sind, sollten sich an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen wenden, da bei unkontrolliertem Auslegen von Giften über einen längeren Zeitraum die Ratten nachweislich Resistenzen bilden, die sie wiederum auch an die Nachkommen weitergeben.
Zur Bekämpfung von Ratten gehört insbesondere auch, Gebäude und Mauerschäden zu beseitigen, damit keine Unterschlupf- und Rückzugsmöglichkeiten mehr vorhanden sind.
Deckel von Mülltonnen sollten immer verschlossen und gelbe Säcke nicht im Freien gelagert werden. Speisereste, Tierkörper, Schlachtreste und Ähnliches dürfen nicht auf dem Kompost entsorgt werden.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Speisereste auf gar keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden dürfen. Hierfür gibt es die Biotonne. Durch die Nahrungsreste werden die Ratten angezogen und finden ideale Bedingungen vor.
Bei weiteren Fragen können Bürger sich an das Ordnungsamt, Sylvia Westphal, 05263/409-132 wenden.