Nordlippe / Extertal / Dörentrup (jn/red). Die Osterfeuer in allen vier nordlippischen Kommunen müssen auch in diesem Frühjahr ersatzlos ausfallen. Auch das Sammeln von Strauchschnitt im großen Stil ist verboten. Diese Nachricht haben die Gemeindeverwaltungen von Extertal und Dörentrup jetzt in entsprechenden Mitteilungen öffentlich gemacht.
Die Verwaltungen reagieren damit auf vielfache Nachfragen von Bürgern, die in den Rathäusern vorstellig geworden waren und Osterfeuer anmelden wollten. Die Nordlipper würden „ihre“ Osterfeuer sehr gerne wiederhaben, doch: sie dürfen noch nicht.
Die Gemeinde Extertal und die Gemeinde Dörentrup weisen aus diesem Grund explizit und eindringlich darauf hin, dass die Brauchtumsfeuer wegen der Coronaschutzmaßnahmen auch in diesem Jahr ausnahmslos verboten sind. Sie fallen weiterhin unter das Veranstaltungs- und Kontaktverbot der Coronaschutzverordnung.
Der Grund ist klar: Menschenansammlungen zu den sonst so beliebten, ersten großen Frühjahrs-Veranstaltungen würden eine erhöhte Ansteckungsmöglichkeit provozieren. Schon Stand heute steigen die Infektionszahlen in Lippe wieder. Dörentrups Bürgermeister Friso Veldink bringt es auf den Punkt: „Es ist schon jetzt absehbar, dass größere Menschengruppen am Osterwochenende Anfang April im Hinblick auf das Infektionsgeschehen nicht verantwortbar sein werden.“
Die Brauchtumsfeuer stellen normalerweise eine der ersten Möglichkeiten im Jahr zum Zusammenkommen und Feiern dar. Organisiert von Vereinen und Feuerwehren, haben die Osterfeuer aber auch einen weiteren wichtigen Zweck. Der in dieser Jahreszeit anfallende Strauchschnitt wird normalerweise im großen Rahmen öffentlich in den Ortsteilen eingesammelt und auf den Festplätzen aufgetürmt. Doch auch das ist in 2021 erneut verboten: Auch hier besteht erhöhte Ansteckungsgefahr.
Gartenbesitzer müssen sich also das zweite Jahr in Folge alternative Entsorgungsmöglichkeiten für die voluminösen Gartenabfälle überlegen. Das Problem ist den Gemeindeverwaltungen bekannt. Dörentrups Bürgermeister Friso Veldink bittet – stellvertretend für seine Amtskollegen – nun alle Bürger in Nordlippe darum, kreativ zu werden und sich zum Beispiel in kleinen Interessengemeinschaften um die Verwertung des Schnittgutes zu kümmern. „Überlegen Sie, ob Sie gemeinsam mit Nachbarn einen Häcksler mieten, um den Baum- und Strauchschnitt zu wertvollem Mulch- und Düngematerial zu verwandeln.“
Wenn möglich, solle der Grünschnitt auf dem eigenen Grundstück verwertet werden. Wer dazu keine Möglichkeit habe, könne die zerkleinerten Reste in die Abfallentsorgung geben, so Veldink: „Für kleinere Mengen von Gartengrundstücken können Sie auch verteilt über mehrere Wochen die Biotonne verwenden“. Alternativ können insbesondere Privatpersonen das Angebot des Abfallwirtschaftsbetriebes nutzen und ihre pflanzlichen Abfälle bei den lokalen Kompost-Entsorgern (zum Beispiel beim Kompostwerk in Lemgo) zu den geltenden Konditionen abgeben.
Manch einer denkt da vielleicht sehnsuchtsvoll an ein kleines, privates Osterfeuer. Aber halt: Auch auf dem eigenen Grundstück ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Barntrup, Extertal, Dörentrup und Kalletal grundsätzlich nicht gestattet.
Abkippen stellt auch keine Option dar: Es ist nämlich grundsätzlich verboten, pflanzliche Abfälle im Wald oder der freien Landschaft zu entsorgen.