Barntrup (red). Zwei Denkmalschutzprojekte in Barntrup und Neuenheerse werden im Rahmen von Sonderprogrammen gefördert. Das teilte der Bundestagsbeauftragte Jürgen Berghahn mit, in dessen Betreuungswahlkreis sich die Projekte befinden.
Die evangelisch-reformierte Kirche in Barntrup erhält einen Bundeszuschuss in Höhe von 132 000 Euro. Das Gebäude stammt laut Pfarrer Michael Keil aus dem 13. Jahrhundert und wurde im Jahr 1636 durch einen Brand zerstört. 1638 wurde die Kirche wiederaufgebaut und ist seitdem in Gebrauch. Die Kirche wurde im Jahr 1984 als Baudenkmal in die Denkmalliste aufgenommen. Neben der Kirche sind auch die Turmuhr, die Glocke von 1654 und der Glockenstuhl unter Denkmalschutz gestellt worden.
Die Fördergelder ermöglichen laut Pfarrer Michael Keil die Durchführung verschiedener Maßnahmen an der Kirche, darunter eine denkmalgerechte Überprüfung der Fassade auf Stabilität, die Behandlung von Rissbildungen, eine umfassende Sanierung des Mauerwerks, eine Neugestaltung der Böden und Kirchenbänke sowie die Installation einer Fußbodenheizung, die an ein Nahwärmenetz mit Hackschnitzelheizung angeschlossen wird, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.
Das zweite Projekt ist die Asseburgsche Kurie im Neuenheerser Kloster, die einen Bundeszuschuss in Höhe von 70 210 Euro erhält.
Seit 2009 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, rund 450 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Diese Mittel ermöglichten dringend benötigte Sanierungsarbeiten an fast 3 000 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland.
Für das Haushaltsjahr 2023 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro im Kulturkapitel vorgesehen, um ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm zu unterstützen. Zudem können auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln gefördert werden. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und tragen maßgeblich zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft bei.
Die Mittel kommen vor allem kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, während die verbleibenden Mittel von Projektträgern, den Ländern, anderen Gebietskörperschaften oder Dritten ergänzt werden.